Vier Monate Knast wegen Bedrohung: Zeugin habe „ihr Todesurteil unterzeichnet“
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hatte ein 37 Jahre alter, erheblich vorbestrafter Mann Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein vom 31. Januar 2024 eingelegt. Dort war er wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Eine erneute Chance zu erhalten, war das Ziel des Angeklagten – obwohl er die neue Straftat während einer anderen, noch laufenden Bewährung begangen hatte.
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Anfang Mai 2023 hatte der Mann einer Frau zwei Sprachnachrichten geschickt, in welchen er unter anderem erklärte, dass die Zeugin ihr „Todesurteil unterschrieben“ habe, wenn er wegen ihr im Knast landen würde. Das Tatopfer hatte die Drohung angesichts der gewaltvollen Vergangenheit des Angeklagten sehr ernst genommen – so die Urteilsgründe ...
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